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Veröffentlicht am 28.08.26

EU AI Act ab August 2026: KI-Kontrollen richtig dokumentieren

Ab August 2026 werden viele Vorgaben des EU AI Acts für Unternehmen praktisch besonders relevant. Die Verordnung gilt grundsätzlich bereits seit dem 2. August 2024, ihre Vorschriften werden jedoch schrittweise anwendbar. Deshalb sollten Unternehmen genau erfassen, welche Anforderungen für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme gelten und wann diese greifen. 

Entscheidend sind vor allem die Risikoeinstufung des jeweiligen KI-Systems und die Rolle des Unternehmens. Je nachdem, ob ein Unternehmen beispielsweise als Anbieter oder Betreiber handelt, können sich unterschiedliche Pflichten ergeben. 

EU AI Act: Welche KI-Kontrollen sind zu dokumentieren? 

Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Nicht jedes KI-System muss deshalb in gleicher Weise kontrolliert werden. Besonders umfangreiche Anforderungen bestehen bei Hochrisiko-KI-Systemen. Unternehmen sollten zunächst ein nachvollziehbares Inventar ihrer KI-Systeme erstellen und darin Zweck, Einsatzgebiet und verantwortliche Personen festhalten. 

Risikomanagement und Qualität der Daten 

Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht der EU AI Act ein Risikomanagementsystem vor. Relevante Risiken müssen systematisch identifiziert, bewertet und mit geeigneten Maßnahmen adressiert werden. Ebenso spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle. Abhängig vom jeweiligen System bestehen Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze. 

Protokollierung und menschliche Kontrolle 

Hochrisiko-KI-Systeme müssen eine technische Protokollierung ermöglichen, damit wichtige Vorgänge während des Betriebs nachvollziehbar bleiben. Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht erforderlich. Zuständigkeiten, Kontrollschritte und Eskalationswege sollten daher eindeutig dokumentiert werden. Betreiber müssen außerdem die für sie geltenden Vorgaben beachten und das System insbesondere entsprechend der bereitgestellten Gebrauchsanweisung nutzen. 

FAQ zum EU AI Act 

Gilt der EU AI Act erst ab August 2026? 

Nein. Die Verordnung gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2024. Viele ihrer Regelungen werden jedoch ab dem 2. August 2026 anwendbar. 

Gelten für alle KI-Systeme dieselben Kontrollen? 

Nein. Die konkreten Anforderungen hängen insbesondere von der Risikokategorie des Systems und der Rolle des Unternehmens ab. 

Welche Unterlagen sollten Unternehmen führen? 

Sinnvoll sind unter anderem ein Systeminventar, dokumentierte Verantwortlichkeiten, Risikobewertungen sowie Kontroll- und Eskalationsprozesse. 

Wer ist für die KI-Compliance verantwortlich? 

Die konkreten Pflichten richten sich danach, ob ein Unternehmen beispielsweise Anbieter oder Betreiber des jeweiligen KI-Systems ist. 

Fazit 

Strukturierte KI-Governance gewinnt durch den EU AI Act weiter an Bedeutung. Unternehmen sollten ihre KI-Systeme frühzeitig erfassen, Risiken einordnen und erforderliche Kontrollen nachvollziehbar dokumentieren. Auf diese Weise können regulatorische Anforderungen gezielt in vorhandene Kontroll- und Compliance-Prozesse integriert werden. 

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und fachlich redaktionell geprüft.

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